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Der NÖTTV

Hier finden Sie wichtige Informationen zu unserem Verband

Das Handeln aller Verbandsfunktionäre soll stets durch dieses Leitbild geprägt sein, um den größtmöglichen sportlichen Erfolg und die bestmögliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen und deren Spielern zu erreichen.

  • AUFGESCHLOSSEN: Wir wollen intensiv mit anderen Verbänden zusammenarbeiten und dadurch Synergieeffekte erzielen.
  • BASISORIENTIERT: Wir wollen mit der Basis in Kontakt bleiben und uns um deren Anliegen und Sorgen annehmen.
  • DEMOKRATISCH: Wir wollen demokratische Grundprinzipien achten und diese all unseren Mitgliedern zugestehen.
  • INNOVATIV: Wir wollen Änderungen und neuen Ideen stets offen gegenüberstehen, weil nur diese zu Verbesserungen führen.
  • MENSCHLICH: Wir wollen in einem freundschaftlichen Verhältnis mit all unseren Mitgliedern zusammenarbeiten.
  • MODERN: Wir wollen uns moderner Managementmethoden bedienen und die Informationstechnologien sinnvoll einsetzen.
  • SPORTFREUNDLICH: Wir wollen die sportlichen Aktivitäten all unserer Mitglieder gutheißen und nach Möglichkeit fördern.
  • TRANSPARENT: Wir wollen unsere Taten und Entscheidungen gegenüber all unseren Mitgliedern nachvollziehbar gestalten.

Die aktuell gültigen Statuten des NÖTTV wurden in ihrer Grundform von der Generalversammlung am 19. März 2006 mit zwei Gegenstimmen angenommen. Sie entsprechen dem neuen Vereinsgesetz aus dem Jahr 2002 und wurden per Bescheid vom 16. Mai 2006 von der zuständigen Vereinsbehörde, der Bundespolizeidirektion St. Pölten, nicht untersagt. Geringfügige inhaltliche Anpassungen der Statuten beschloss die Mitgliederversammlung in den Jahren 2007, 2008, 2011, 2013, 2015, 2017, 2018, 2021 und 2022. Strukturelle Überarbeitungen erfuhren jene in den Jahren 2011 und 2020.

Die genaue Aufgabenbeschreibung zu den einzelnen Organisationseinheiten ist den Statuten zu entnehmen, die personelle Besetzung der Rollen ist unter Kontakte nachzulesen.

Die Turnierordnung gilt für alle Ranglistenturniere, die Mitgliedsvereine des NÖTTV oder dieser selbst ausrichten.

Die Ranglistenordnung regelt alle Belange hinsichtlich niederösterreichischer TT-Ranglisten.

Die Gebührenordnung informiert über sämtliche Gebühren im NÖTTV.

Ehrenzeichen

können für

  • verdiente Funktionäre und Funktionärinnen und
  • ausgezeichnete Sportler:innen

von Mitgliedsvereinen des NÖTTV beantragt werden. Dabei ist zwischen zwei Ehrungsmöglichkeiten zu unterscheiden.

Ehrungen durch den NÖTTV

Ehrungen können mittels formlosem E-Mail ohne Berücksichtigung von Fristen (jedoch bitte mindestens vier Wochen vor der geplanten Ehrung) beim NÖTTV beantragt werden. Die Verleihung kann im Rahmen der NÖTTV-Mitgliederversammlung, einer NÖTTV-Gruppensitzung oder - nach Verfügbarkeit - im Rahmen einer Vereinsveranstaltung stattfinden.

Die Kriterien werden durch die NÖTTV-Ehrenordnung geregelt.

Ehrungen durch das Land Niederösterreich

Ehrungen können mittels Formular bis 31. August des jeweiligen Jahres beim NÖTTV beantragt werden.
Die Verleihung findet im Rahmen eines Festaktes, welcher jährlich im November bzw. Dezember abgehalten und zeitgerecht ausgeschrieben wird, statt.

Die Kriterien können in dem Formular nachgelesen werden.